Rechtsprechung
BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsverfahren - Ausschluß eines Richters - Ausübung des Richteramtes - Mitwirkung an Versäumnisurteil
Papierfundstellen
- NJW 1968, 814
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 22.02.1902 - I 366/01
Konkurs; Widerspruchsverfolgung gemäß § 146 Abs. 6 K.0.
Auszug aus BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68
Wenn diese Bestimmung zwar auch nur die äußere Norm der ;veitei en Entscheidung betrifft (vgl. RG, JW 1898, 602), so hat sie ihren Grund doch darin, daß durch den Einspruch das Versäumnisurteil noch nicht restlos beseitigt wird, sondern als vollstreckungsfähiger Titel bis zur Aufhebung durch ein weiteres Urteil fortbesteht (RGZ 50, 412 [415j). - RG, 26.05.1922 - III 85/22
Richterausschließung; Schreibmaschinen täglicher Bedarf
Auszug aus BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68
Dio für die Nachprüfung des bestätigenden Urteils erheblichen rechtlichen Gesichtspunkte decken sich somit teilweise mit denen, zu denen der Richter bereits in der ersten Instanz Stellung genommen hat, und zwar nicht nur durch Verkündung eines jederzeit von Amts wegen abänderbaren Auflagen- oder BeweisbcSchlusses (vgl. hierzu RGZ 105, 17)5 sondern durch Erlaß eines Urteils.
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 20/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
- BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - …
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08
Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision
Ihrem inneren Grund entsprechend ist die Vorschrift zwar auch dann anzuwenden, wenn der Richter an einer dem angefochtenen Urteil vorausgehenden und von diesem bestätigten Entscheidung mitgewirkt hat (BAG 7. Februar 1968 - 5 AR 43/68 - AP ZPO § 41 Nr. 3; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. § 41 Rn. 13 mwN) . - BFH, 22.01.1980 - VII R 97/76
Revision - Ausschluß eines Richters - Vorabentscheidung - Befangenheit
Nach dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Februar 1968 5 AR 43/68 (NJW 1968, 814) soll allerdings ein Richter im Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung nach § 343 ZPO auch dann nach § 41 Nr. 6 ZPO ausgeschlossen sein, wenn er zwar nicht an der angefochtenen Entscheidung, wohl aber an dem Versäumnisurteil gegen den nicht erschienenen Beklagten (§ 331 ZPO) mitgewirkt hat.